Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hannes Gerlach, Kissingerstraße 79, 97688 Bad Kissingen Inhaber: Hannes Gerlach (nachfolgend: „der Anbieter") --- **§ 1 Anwendungsbereich** (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde" oder „der Auftraggeber" [„AG"] genannt) handelt. (2) Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit dem Anbieter als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln. (3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt. **§ 2 Leistungen von dem Anbieter / Mitwirkung des Auftraggebers** (1) Der Anbieter erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann der Anbieter den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von dem Anbieter nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht. (2) Wenn der Anbieter für den Auftraggeber eine Dienstleistung im Bereich der Anfragengewinnung erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den vom Anbieter unter Mithilfe des Auftraggebers definierten und erstellten Prozess eingetragen haben und damit ein Interesse an den Produkten und der Dienstleistung des Auftraggebers gezeigt haben. (3) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Anbieter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. (4) Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Auftraggeber zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträgliche Abänderungen der Verträge. Die Werbeschaltung wird von dem Anbieter grundsätzlich und ausschließlich nach bestem Wissen und Gewissen aufgebaut und geschaltet. (5) Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich. (6) Wir weisen darauf hin, dass E-Mail-Dienstleister jederzeit dazu berechtigt sind, E-Mail-Kampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist der Anbieter nicht verantwortlich. (7) Der Anbieter steht in Bezug auf die gegenüber dem Auftraggeber zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. (8) Der Anbieter ist berechtigt, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. (9) Die vereinbarte Vergütung des Anbieters in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Toolkosten des Auftraggebers. Dieses ist vom Auftraggeber separat zur Verfügung zu stellen. (10) Der Anbieter garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Auftraggeber lancierten E-Mail-Kampagnen. (11) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an den Anbieter zu übergeben. Dem Auftraggeber steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
§ 3 Vertragsschluss (1) Der Auftraggeber kann über verschiedene Kommunikationswege eine unverbindliche Anfrage an den Anbieter richten. (2) Im Anschluss an die Anfrage übersendet der Anbieter dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin ein Angebot per E-Mail. (3) Der Auftraggeber kann durch Annahme des Angebots (schriftlich per E-Mail oder durch digitale Unterschrift) ein rechtsverbindliches Angebot abgeben, welches der Anbieter annimmt, sodass ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber zustande kommt. (4) Der Anbieter speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes. (5) Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Anbieter erfolgt nicht. (6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. (7) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. (8) Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber. **§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen** (1) Die Leistungen des Anbieters unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2–10. (2) Der Anbieter kann vom Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. (3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen. (4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Der Anbieter kann den Auftraggeber mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber angefertigt und dem Anbieter überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Auftraggeber. (5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. (6) Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen und vom Auftraggeber zu setzenden Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen. (7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Auftraggeber ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Anbieter dem Auftraggeber die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen. (8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung des Anbieters gilt auch dann als abgenommen, wenn sich der Auftraggeber auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt. (9) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bestehen nicht. (10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Auftraggeber auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung. **§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen** (1) Die Preise, die vom Anbieter angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€). (2) Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters erfolgt per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich monatlich im Voraus fällig, es sei denn, das Angebot des Anbieters ist anders lautend. Eine erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. (3) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus. (4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Auftraggebers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an den Anbieter zu überweisen. (5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei. (6) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist der Anbieter berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf der eigenen Webseite zu Werbezwecken zu verwenden. **§ 6 Kündigung, Laufzeit** (1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 3 Monate, sofern zwischen den Parteien keine längere Laufzeit schriftlich vereinbart wird. (2) Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. (3) Eine Kündigung muss per E-Mail an kontakt@floweffekt.de erfolgen. Das Datum der fristgerechten Kündigung ist das Datum des Eingangs der Kündigungs-E-Mail. Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt. (5) Im Falle einer Kündigung werden dem Auftraggeber relevante Daten und Materialien zur Verfügung gestellt. **§ 7 Verzug / Rücktritt** (1) Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim Anbieter eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten beim Anbieter vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. (2) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Anbieter vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. (3) Ist der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. (4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Auftraggebers werden ausgeschlossen. **§ 8 Erfüllung** (1) Der Anbieter wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Der Anbieter ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen. (2) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Anbieter – bis auf anderslautende und explizit schriftlich vereinbarte Regelungen – die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Anbieter Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen. (3) Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. (4) Der Anbieter ist berechtigt, für den Auftraggeber generierte Kontakte zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Auftraggebers anzurufen. **§ 9 Haftung** (1) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie. (3) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass E-Mail-Dienstleister und Plattformen nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne E-Mail-Kampagnen zu blockieren oder zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet der Anbieter nicht. (4) Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem Anbieter ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt den Anbieter insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei. **§ 10 Datenschutz und Datensicherheit** (1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an den Anbieter die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. (2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter abzuschließen ist, wird der Auftraggeber den Anbieter vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen. (3) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, der Anbieter hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten. **§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte** (1) Der Anbieter hat an allen E-Mail-Vorlagen, Texten, Strategien, Kampagnenkonzepten und Datenbanken, die von ihm erstellt werden, die Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. (2) Der Auftraggeber erhält durch die Beauftragung ein einfaches Nutzungsrecht an den innerhalb der Zusammenarbeit erstellten E-Mail-Texten und Kampagnen für die Dauer der Vertragslaufzeit. (3) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an den Anbieter zu übergeben. Dem Auftraggeber steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu. (4) Es ist untersagt, die vermittelten Strategien, E-Mail-Vorlagen, Prozesse und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit dem Anbieter abgestimmt wurde. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und vom Anbieter festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart. (5) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1, 2, 3 und 4 können bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht werden. **§ 12 Rechte Dritter** (1) Stellt der Auftraggeber dem Anbieter Material zur Verfügung (z. B. Fotos, Videos, Texte), das der Anbieter bei der Zusammenarbeit verwenden soll oder kann, so gewährleistet der Auftraggeber, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. (2) Der Auftraggeber stellt den Anbieter in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei. **§ 13 Referenz** (1) Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das Recht ein, im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit – ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken – den Auftraggeber persönlich und/oder die Firma als Ganzes unter Verwendung des Namens, öffentlicher Fotos (zum Beispiel von der Website oder auch aus Social-Media-Profilen) und des Firmenlogos des Auftraggebers als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus räumt der Auftraggeber dem Anbieter das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die Leistungen zu beschreiben und diese Beschreibung inklusive ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise – ebenfalls unter Nennung des Namens des Auftraggebers, Verwendung der zur Verfügung gestellten und/oder öffentlichen Fotos, Verwendung des Firmenlogos sowie vom Auftraggeber erstellter Fotos, Videos, Webseiten oder anderer Materialien – publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden. **§ 14 Schlussbestimmungen** (1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kissingen.
AGB Stand: 02.09.2025